Für alle von LIPO übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von LIPO.
Durch die Bestellung unterbreitet der Kunde/die Kundin LIPO ein Angebot, welches LIPO annehmen oder ablehnen kann. Bei Annahme kommt der Kaufvertrag mit dessen Unterzeichnung zustande, bei Ablehnung entsteht er nicht. Serienmässig hergestellte Möbel werden von LIPO nach Muster oder Abbildung verkauft. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bleiben ebenso vorbehalten wie handelsübliche Abweichungen bei Textilien und Leder hinsichtlich unerheblicher Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
Alle Produkte sind ausschliesslich für den privaten Gebrauch bestimmt.
Alle LIPO-Preise sind Festpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Ware ohne Abzug von Skonto zu zahlen.
Da die Festpreise Abholpreise sind, werden, soweit der Kunde/die Kundin die Auslieferung der Ware wünscht, zusätzliche Lieferkosten dafür erhoben. Gleiches gilt für Montage- und weitere, über die im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehenden Arbeiten. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.
Die Verrechnung gegenüber dem Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Kunden/der Kundin rechtskräftig festgestellt wurde.
Grundsätzlich gilt, dass die Ware vom Kunden/von der Kundin abgeholt wird. Auf Wunsch des Kunden/der Kundin lässt LIPO durch einen beauftragten Spediteur die gekaufte Ware anliefern. Diese Lieferkosten werden separat in Rechnung gestellt.
Im Fall einer vereinbarten Lieferung haftet der Kunde/die Kundin dafür, dass der Transport bis in die Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporters möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge, Aufzüge und Treppenhäuser.
Falls LIPO die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde/die Kundin schriftlich in Verzug zu setzen und schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren (beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch ihn/sie oder im Fall kalendermässig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf). Liefert LIPO bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde/die Kundin vom Vertrag zurücktreten. Von LIPO nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, Mangel an Arbeitskräften oder Rohmaterial, Beeinträchtigung der Verkehrsmittel, behördliche Eingriffe, die auf einem unvorhersehbaren, unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Das Gleiche gilt bei nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb der Vorlieferanten, falls es LIPO nicht zumutbar oder möglich ist, sich bei einem anderen Lieferanten einzudecken.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum der LIPO Einrichtungsmärkte AG. Diese ist berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register der Eigentumsvorbehalte zu veranlassen, sofern sie ihre Forderung als gefährdet erachtet.
Wenn der Kunde/die Kundin nach Ablauf einer ihm/ihr gesetzten angemessenen Nachfrist zur Abnahme der Ware keine Erklärung abgibt, die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen, kann LIPO vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Kunde/die Kundin anfallende Lagerkosten zu zahlen. Diese betragen ab dem 2. Monat drei Prozent (3 %) vom Gesamtkaufpreis monatlich, mindestens CHF 100.– pro Monat. LIPO kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug verrechnet LIPO mindestens 25 Prozent (25 %) des Bestellpreises. Im Übrigen bleibt LIPO die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
LIPO braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und LIPO die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, dass LIPO sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht hat.
Über die genannten Umstände wird LIPO den Kunden/die Kundin unverzüglich benachrichtigen. Im Übrigen wird LIPO ein Rücktrittsrecht zugestanden für den Fall, dass der Kunde/die Kundin über seine/ihre Kreditwürdigkeit falsche Angaben gemacht hat oder seine/ihre Zahlungen eingestellt oder über sein/ihr Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird, es sei denn, der Kunde/die Kundin leistet unverzüglich Vorauskasse.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate. Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate nach Übergabe der Ware an den Kunden/die Kundin. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde/die Kundin diese nicht innert 2 Wochen seit Übergabe schriftlich geltend macht.
Bei Mängeln der Ware ist das Gewährleistungsrecht des Kunden/der Kundin nach Wahl durch LIPO auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.
Einschränkungen der Gewährleistung/Garantie:
Die Haftung von LIPO besteht für unmittelbare und direkte Schäden, die im Zuge der Vertragserfüllung schuldhaft verursacht wurden. Jegliche darüber hinausgehende Haftung, einschließlich die Haftung für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, wird ausdrücklich wegbedungen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde/die Kundin zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die er/sie beim Transport bzw. der Montage verursacht haben (z. B. unpassende oder unzugängliche Hauseingänge etc.), die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemässe Behandlung/Handhabung entstanden sind oder eine normale Gebrauchserscheinung darstellen. Bei Möbeln, die ganz oder teilweise aus massivem Holz hergestellt sind, können Rissbildungen und Unregelmässigkeiten im Holz auftreten, auch Füllungen können sich masslich verändern. Diese Erscheinungen sind naturbedingt und stellen keine Mängel dar.
Ware aus Glas und Stein sind von jeder Garantie ausgeschlossen und muss bei Abnahme durch den Kunden/die Kundin auf Unversehrtheit kontrolliert werden. Für Occasionsware und Ausstellungsstücke ist die Garantie beschränkt auf versteckte Mängel. Ausstellungsstücke sind Warenmuster und können nur nach Absprache gekauft werden. Occasionen und Ausstellungsstücke werden grundsätzlich gekauft wie gesehen. Für Lieferung der Ausstellungsstücke entstehen separate Kosten.
Der Kunde/die Kundin kann jedoch ausnahmsweise Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Weise erbracht wird, fehlschlägt, oder wenn LIPO die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
Im Fall eines berechtigten Rücktritts des Kunden (Wandelung), welcher die Ausnahme darstellt, und der Warenrücknahme gelieferter Ware hat LIPO Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt (geltend für Möbel mit Ausnahme von Matratzen und Bettwäsche):
– innerhalb des 1. Halbjahres ab Kaufdatum 20 % des Bestellpreises ohne Abzüge
– innerhalb des 2. Halbjahres ab Kaufdatum 50 % des Bestellpreises ohne Abzüge
– innerhalb des 3. Halbjahres ab Kaufdatum 70 % des Bestellpreises ohne Abzüge
– innerhalb des 4. Halbjahres ab Kaufdatum 80 % des Bestellpreises ohne Abzüge
Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten muss Ersatz in voller Höhe geleistet werden.
Schadensersatzansprüche gegenüber LIPO, insbesondere wegen Lieferverzuges, Nichterfüllung oder Schlechterfüllung, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass LIPO oder ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
Die Zufriedenheit unserer Kundinnen/Kunden ist uns wichtig. Sollte die Kundin/der Kunde mit einem unserer Produkte nicht zufrieden sein, nimmt LIPO das originalverpackte und unbenützte Produkt* innerhalb von einem Monat nach dem Kaufdatum gegen Vorlage des Kassabons zurück.
*Ausnahmen vom generellen Rückgaberecht von 30 Tagen: Teppiche können innerhalb von 4 Tagen zurückgegeben werden. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind Sonderbestellungen und Hygieneartikel, Bettwäsche (Duvets), Frottierware (z. B. Handtücher) und Gardinen. Für zurückgegebene Artikel wird ein Warengutschein ausgestellt.
Sollten Einzelbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder sonst unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei Schriftform Bestandteil des Vertrages.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist grundsätzlich der LIPO Hauptsitz.
Kauf auf Rechnung (inklusive Ratenzahlung) wird durch CembraPay AG abgewickelt. Es gelten die AGB und die Datenschutzerklärung der CembraPay AG.