Die Schweiz schafft den Eigenmietwert ab – und mit ihm den Unterhaltsabzug. Für Eigenheim-Besitzer:innen entsteht damit ein Zeitfenster, das Ende 2028 schliesst.
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Reform auf den 1. Januar 2029 festgelegt.
Bisher mussten Wohneigentümer:innen den sogenannten Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern – durften im Gegenzug aber Unterhalts- und Renovierungskosten von den Steuern abziehen. Mit der Reform fällt beides weg: kein Eigenmietwert mehr, aber eben auch kein Unterhaltsabzug für werterhaltende Massnahmen.
Solange die heutigen Regeln gelten – also bis Ende 2028 – bleibt der Unterhaltsabzug bestehen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen werterhaltend und wertvermehrend:
Ein Küchenersatz im gleichen Standard fällt also typischerweise in die werterhaltende Kategorie – und damit in das Zeitfenster, das mit der Reform schliesst.
Wer einen Küchenersatz plant und steuerlich davon profitieren möchte, sollte das Projekt so terminieren, dass die Kosten bis Ende 2028 anfallen. Da von der ersten Beratung bis zur fertig montierten Küche einige Zeit vergeht, lohnt sich ein früher Start in die Planung.
Wenn die neue Küche ohnehin ansteht, ist der Start in die Planung der erste Schritt. Im LIPO Küchenstudio entwirfst du deine Wunschküche bei einem persönlichen Termin in deiner Filiale – mit Materialmustern zum Anfassen und 3D Visualisierung.
* Es gelten die Aktionsbedingungen. Plane für den Beratungstermin rund 90–120 Minuten ein.
Je mehr Infos du dabeihast, desto präziser die Planung. Auch ohne Vorbereitung berät dich LIPO gerne.
Ja. Am 28. September 2025 hat das Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Mit der Reform entfällt auch der Unterhaltsabzug.
Werterhaltende Renovierungen wie der Ersatz einer Küche im gleichen Standard gelten bis Ende 2028 grundsätzlich als abziehbar. Ob und in welchem Umfang das in deinem Fall gilt, hängt von Kanton und Situation ab – lass dich von deinem Treuhänder beraten.
Die Beratung und 3D Planung im LIPO Küchenstudio sind kostenlos und unverbindlich. Du vereinbarst einen persönlichen Termin in deiner Filiale.
Eine Planungsküche wird im Küchenstudio individuell für deinen Raum geplant – mit 3D Visualisierung, passenden Massen und Geräten. Aktuell gibt es -55% auf Planungsküchen inklusive gratis Lieferung und Montage. Es gelten die Aktionsbedingungen.
Ideal sind ein Grundriss mit Massen, Fotos des aktuellen Raums aus mehreren Perspektiven, eine Budget-Vorstellung sowie Inspirations-Bilder und Geräte-Wünsche. Auch ohne Vorbereitung berät dich LIPO gerne.
Abstimmungsresultat 28.09.2025 – Bundeskanzlei: Volksabstimmung vom 28. September 2025 · Inkrafttreten 2029 – Bundesrat / admin.ch: Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft · Eidg. Finanzdepartement (EFD): Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Weiterführend: Raiffeisen: Abschaffung Eigenmietwert – das ändert sich · VZ VermögensZentrum: Eigenmietwert wird abgeschafft