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Eigenmietwert wird abgeschafft: Warum sich der Küchenersatz jetzt noch lohnt.

1. Juli 2026 Lipo

Die Schweiz schafft den Eigenmietwert ab – und mit ihm den Unterhaltsabzug. Für Eigenheim-Besitzer:innen entsteht damit ein Zeitfenster, das Ende 2028 schliesst.

Eigenmietwert-Abschaffung 2029: Das hat das Stimmvolk entschieden

Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Reform auf den 1. Januar 2029 festgelegt.

Bisher mussten Wohneigentümer:innen den sogenannten Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern – durften im Gegenzug aber Unterhalts- und Renovierungskosten von den Steuern abziehen. Mit der Reform fällt beides weg: kein Eigenmietwert mehr, aber eben auch kein Unterhaltsabzug für werterhaltende Massnahmen.

Was die Abschaffung für Eigenheim-Besitzer:innen heisst

Solange die heutigen Regeln gelten – also bis Ende 2028 – bleibt der Unterhaltsabzug bestehen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen werterhaltend und wertvermehrend:

  • Werterhaltend: Eine bestehende Küche im vergleichbaren Standard ersetzen. Solche Renovierungen gelten grundsätzlich als abziehbar.
  • Wertvermehrend: Eine Kochinsel, wo vorher keine war, oder die Erstausstattung eines Neubaus. Das ist in der Regel nicht abziehbar.

Ein Küchenersatz im gleichen Standard fällt also typischerweise in die werterhaltende Kategorie – und damit in das Zeitfenster, das mit der Reform schliesst.

Das Zeitfenster

Wer einen Küchenersatz plant und steuerlich davon profitieren möchte, sollte das Projekt so terminieren, dass die Kosten bis Ende 2028 anfallen. Da von der ersten Beratung bis zur fertig montierten Küche einige Zeit vergeht, lohnt sich ein früher Start in die Planung.

Wichtiger Hinweis: Wir sind kein Steuerberater. Ob und in welchem Umfang ein Küchenersatz in deinem Fall abziehbar ist, hängt von deinem Kanton und deiner individuellen Situation ab. Lass dich von deinem Treuhänder oder deiner Steuerberatung beraten.
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Häufige Fragen

Wird der Eigenmietwert wirklich abgeschafft?

Ja. Am 28. September 2025 hat das Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Mit der Reform entfällt auch der Unterhaltsabzug.

Kann ich meinen Küchenersatz von den Steuern abziehen?

Werterhaltende Renovierungen wie der Ersatz einer Küche im gleichen Standard gelten bis Ende 2028 grundsätzlich als abziehbar. Ob und in welchem Umfang das in deinem Fall gilt, hängt von Kanton und Situation ab – lass dich von deinem Treuhänder beraten.

Was kostet die Küchenplanung im LIPO Küchenstudio?

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Was sollte ich zum Küchen-Termin mitbringen?

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Quellen

Abstimmungsresultat 28.09.2025 – Bundeskanzlei: Volksabstimmung vom 28. September 2025  ·  Inkrafttreten 2029 – Bundesrat / admin.ch: Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft  ·  Eidg. Finanzdepartement (EFD): Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Weiterführend: Raiffeisen: Abschaffung Eigenmietwert – das ändert sich  ·  VZ VermögensZentrum: Eigenmietwert wird abgeschafft